– Besuchte Länder –

Administratives

[spb_text_block title=“Einwohneramt“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Eine Abmeldung in der Stadt Bern ist frühestens 3 Wochen im Voraus möglich. Stichtag für eine Abmeldung ist hierbei die Auflösung des Wohnsitzes – und nicht der Beginn der Reise. Ein laufendes Arbeitsverhältnis während der Reise wie in unserem Fall, da wir noch Ferien und Überzeit beziehen, tut hier nichts zur Sache. Ein persönliches Erscheinen beim Einwohneramt wird empfohlen, da die Abmeldebestätigung für Schweizer Bürger nicht zwingend ausgestellt wird, sondern verlangt werden muss. Diese kostet CHF 20.00 und muss vor Ort bezahlt werden.

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“Steuerverwaltung“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Ein anscheinend grosser Knackpunkt, welcher eigentlich gar keiner ist. Wir werden trotz Abmeldung nicht aus dem Steuerregister gelöscht, da wir keinen neuen, festen Wohnsitz haben werden. Deshalb muss bei der Abmeldung die Steuerschuld nicht beglichen sein. Für das nächste Jahr wird es eine Steuererklärung geben und auch eine Steuerveranlagung. Diese kann aber durch einen Sistierungsauftrag unterbunden werden. Das heisst: Wir müssen eine Steuererklärung ausfüllen, Steuerrechnungen sollten jedoch nicht eingehen. Eine Kontaktadresse bei der Steuerbehörde der Stadt Bern hinterlegen ist auf jeden Fall zwingend. Dies ist in der Stadt Bern beim Einwohneramt möglich, und kann so zusammen mit der Abmeldung erledigt werden.

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“Militär/Zivilschutz“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Der Zivilschutz Bern, welcher der Organisation der Stadt Bern angegliedert ist, erhält von der Stadt automatisch die Abmeldebestätigung. Deshalb ist eine Adressänderung im Dienstbüchlein nicht notwendig.

Ein Auslandsaufenthaltsgesuch ist dennoch beim zuständigen Sektionschef zu beantragen. Dazu erhält man ein Formular um die provisorische Wehrpflichtersatzabgabe berechnen zu lassen. So muss vor Abreise die vollständige Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt werden. Für die Jahre im Ausland wird dabei nur das gesetzliche Minimum verrechnet.

Ist eine genaue Reisedauer nicht absehbar, muss bis zum Ende der Ersatzpflicht bezahlt sein, ansonsten kann das Auslandsaufenthaltsgesuch abgelehnt werden.

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“Internet/TV“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Mit einer Abmeldebestätigung des Einwohneramtes ist eine Kündigung jeglicher Verträge auch ohne Einhalten der Kündigungsfristen möglich. Ein Wechsel auf ein Prepaidabo sollte also möglich sein, dies damit man die eigene Telefonnummer behalten kann. Einzige Bedingung dafür ist, dass die Nummer einmal pro Jahr benutzt wird, sei dies auch nur, um eine SMS zu schreiben. Ob die Swisscom das auf Anhieb zustande bringt, wird sich zeigen.

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“Krankenkasse“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Warum lohnt sich eine Abmeldung aus der Schweiz? Einer der Gründe könnte sein, dass man sich so von der obligatorischen Krankenkasse befreien kann. Meinen viele.

Wie in Weltreiseforen fälschlicherweise oft beschrieben, erlischt mit der Abmeldung aus der Schweiz die Pflicht einer obligatorischen Krankenversicherung nicht. Gemäss Zivilgesetzbuch, Art 24 b, Ziff 2 bleibt der Wohnsitz bis zur Begründung eines neuen Wohnsitzes an der alten Adresse. Da eine solche Reise gesetzlich betrachtet nicht als Auswanderung gilt, wäre man also weiterhin verpflichtet, die Krankenkassenprämien zu bezahlen.
Nun liegt es im Auge des Sachbearbeiters der Krankenkasse, wie er/sie den Fall behandeln will. Wird etwas Menschenverstand walten gelassen, ist eine Befreiung jedoch wahrscheinlich.

Für „befreite“ Reisende empfiehlt sich die Suche nach einer geeigneten Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall. In die engere Auswahl kam bei uns die Versicherung der Hanse Merkur. Auf schriftliche Anfrage erhielten wir jedoch die Antwort, dass die Versicherung nur Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland aufnehmen dürfe. Dies ist ein Grundproblem bei Versicherungen aus dem Ausland. Abhilfe schafft hier eine Buchung über sta Travel Österreich, welche mit Allianz Global Assistance zusammenarbeitet.

Hier wurden wir fündig:

[sf_button colour=“accent“ type=“standard“ size=“standard“ link=“https://versicherung.statravel.at/reise-krankenversicherung.htm“ target=“_blank“ icon=““ dropshadow=“no“ extraclass=““]Versicherung STATravel[/sf_button] [sf_button colour=“accent“ type=“standard“ size=“standard“ link=“https://www.allianz-assistance.at/reiseversicherung/basis-auslandskrankenversicherung“ target=“_blank“ icon=““ dropshadow=“no“ extraclass=““]Versicherung der Allianz[/sf_button]

Allgemein scheint sich eine Suche nach einer Versicherung in Österreich zu lohnen. Denn: Schweizer können eine Versicherung in Österreich abschliessen, da Österreich (dank des Internationalen Privatrecht Gesetzes) auch Personen mit Wohnsitz/ständigem Aufenthalt ausserhalb Österreichs Versicherungen verkaufen kann

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“AHV“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Um im Alter eine volle Rente beantragen zu können, müssen die Beiträge an AHV/IV/EO/ALV lückenlos bezahlt werden. Um dies trotz eines längeren Auslandsaufenthalts zu gewährleisten ist vorerst nichts zu unternehmen. Kehrt man innerhalb der nächsten 5 Jahre in die Schweiz zurück, kann bei der Anmeldung am jeweiligen Wohnort die fehlenden Beiträge nachgezahlt werden.

[/spb_text_block] [spb_text_block title=“Hausrat verkaufen“ pb_margin_bottom=“no“ pb_border_bottom=“no“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

Ein sehr befreiender Vorgang, welcher nebenbei etwas die Reisekasse aufbessert, die Umzugs-/Einlagermenge reduziert. Ein Verkaufspreis zu definieren ist erfahrungsgemäss immer etwas schwierig. Für die Wertberechnung eines Möbelstücks habe ich, angelehnt an eine Ausarbeitung des Bundesverbandes des Deutschen Möbel-,Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM), folgendes Berechnungstool erstellt:

[/spb_text_block] [spb_toggle title=“Wertberechnungsformular“ open=“false“ width=“1/1″ el_position=“first last“]

[CP_CALCULATED_FIELDS id=“6″]

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Ebenfalls sehr gute Erfahrungen haben wir mit tutti.ch gemacht. Diverse Dinge haben wir auf dieser Plattform verkauft, welche wir sonst hätten entsorgen müssen. Das Portal bietet einen gebührenfreien Verkauf, viele der Gegenstände werden direkt an der Haustüre abgeholt. Ebenfalls verkauft haben wir all unsere alten Bücher, CD’s und DVD’s. Dies über die Onlineplattform Dodax.ch. Die Webseite lässt sich der ISBN-Code der Produkte eingeben, der Ankaufspreis wird danach sofort angezeigt. Zusätzlich zum Verkaufspreis erhält man in jedem Fall 10.- für die Versandgebühr. Der Vorgang ist also ganz simpel: Strichcode einscannen, Produkte einpacken, Versandliste beilegen und versenden. Einige Tage später trifft dann das Geld auf dem Konto ein.

[sf_button colour=“accent“ type=“standard“ size=“standard“ link=“http://www.tutti.ch“ target=“_blank“ icon=““ dropshadow=“no“ extraclass=““]tutti.ch[/sf_button][sf_button colour=“accent“ type=“standard“ size=“standard“ link=“http://tradein.dodax.ch“ target=“_blank“ icon=““ dropshadow=“no“ extraclass=““]Dodax.ch[/sf_button]

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